GAV nach Artikel

Artikel 34 : Pflichten des Arbeitgebers

1 Der Arbeitgeber gewährleistet den Persönlichkeitsschutz seiner Arbeitnehmer. Dabei gilt:

  1. Er trifft die erforderlichen Vorkehrungen, um jegliche Diskriminierung der Arbeitnehmer, insbesondere in Bezug auf Geschlecht, Kultur, Herkunft, Glauben und Lebensweise, zu verhindern.
  2. Er ergreift die notwendigen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, zum Gesundheitsschutz sowie zum Schutz der Arbeitnehmer vor Bedrohungen oder Angriffen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit.
  3. Er trifft alle Massnahmen, die den Schutz der Personendaten gewährleisten.
  4. Er stellt seinen Arbeitnehmern Unterstützungs-, Hilfs- und Beratungsleistungen zur Verfügung.

2 Für neue Arbeitnehmer organisiert er Informationsveranstaltungen über die allgemeine Arbeitsorganisation und ihre Strukturen, über die Verantwortlichkeit und das Berufsgeheimnis.

3 Der Arbeitgeber informiert die Arbeitnehmer über alle sie betreffenden wichtigen Tatsachen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeit.

4 Der Arbeitgeber fördert die Weiterbildung durch die Organisation oder Finanzierung von Kursen im beiderseitigen Interesse.

5 Im Rahmen der Weiterbildung sind die Bedingungen für die direkte oder indirekte Finanzierung (Zurverfügungstellung der Arbeitszeit) zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Eine Beförderung nach Abschluss einer Ausbildung erfolgt nicht automatisch und muss vorgängig abgesprochen werden.

6 Der Arbeitnehmer kann von seinem Vorgesetzten jederzeit ein Dienstgespräch verlangen.

7 Der Arbeitgeber schliesst eine Haftpflichtversicherung ab, welche die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten während der Arbeitszeit abdeckt.

8 Jeder Schaden ist dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden und der Arbeitnehmer füllt unverzüglich eine Ereignismeldung aus.

9 Der Arbeitnehmer haftet für den Schaden, den er dem Arbeitgeber absichtlich oder fahrlässig zufügt.

10 Vorbehalten bleiben Regressansprüche der Haftpflichtversicherung.

Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden. Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.
Meine Einstellungen