Präsentation
Die paritätische Berufskommission für die Langzeitpflege (PBK-LZP) überwacht die Gesamtarbeitsvertrag (GAV), seiner Änderungen sowie aller darin enthaltenen Vereinbarungen und Regelungen. Sie verwaltet den gemeinsamen Fonds und erstellt den Haushaltsplan und den Jahresabschluss.
Kontrollen
Die PBK-LZP ist für die Gesamtarbeitsvertrag (GAV-LZP) in allen Alters- und Pflegeheimen (APH) und sozialmedizinischen Zentren (SMZ) des Kantons zuständig. Inspektionen sind ein unerlässliches Instrument, um die korrekte und faire Anwendung der Vertragsbestimmungen zu gewährleisten.
Mitglieder
Die PBK-LZP setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeberverbänden (AVALEMS und WVSMZ) und Arbeitnehmervertretungen (SCIV, SSP Valais, SYNA, SBK-ASI) zusammen.
Statuten
Unterzeichner und Partner