Kontrollenverfahren
- Ziel : Sicherstellung der Einhaltung des GAV-LZP in APH und SMZ.
- Zuständige Organisation : Die PBK-LZP (AVALEMS, WVSMZ, SCIV, SSP Wallis, SYNA, SBK-ASI).
- Steuerungen : Zwei gemeinsam bestellte Steuerungen (Arbeitgeber/Arbeitnehmer).
- Frequenz : Mindestens eine Kontrolluntersuchung alle fünf Jahre.
Auswahlverfahren
- Zufällig
- Nach einer Beschwerde
- Auf Antrag des Unternehmens
- Entscheidung der PBK-LZP
- Freiwillige Einreichung beim GAV-LZP
Kontrollumfang
Alle Bestimmungen des GAV-LZP können im Rahmen einer Prüfung überprüft werden. Die geprüften Unternehmen müssen den uneingeschränkten Zugang zu den erforderlichen Informationen gewährleisten.
Pflichten des geprüften Unternehmens
- Aktive Mitwirkung
- Zugang zu relevanten Dokumenten (Verträge, Gehaltsabrechnungen, Zeitpläne etc.)
- Zugang vor Ort oder per Fernzugriff für die Prüfer
Kontrollverfahren
- Mitteilung des Rechts auf rechtliches Gehör
- Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen
- Prüfung der Unterlagen durch die Kontrollorgane
- Erstellung eines Kontrollberichts
- Festlegung einer Frist zur Herstellung der Konformität
- Endentscheid der PBK-LZP
Sanktionen
Höhe der Geldbussen
- Bis zu CHF 10.000 für einen einzelnen Verstoss
- Bis zu CHF 20.000 für einen wiederholten Verstoss
Weitere mögliche Sanktionen
- Nachzahlung von Löhnen
- Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung oder mangelnder Zusammenarbeit