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Präambel

Die Vertragsparteien bekräftigen ihren Willen, den Geist des vorliegenden Vertrags in ihren gegenseitigen Beziehungen für sich selbst und ihre Mitglieder zu beachten.

Sie verpflichten sich nach Treu und Glauben, sich gegenseitig zu unterstützen und die Interessen der Vertragspartner zu fördern.

Sie erklären sich bereit, wichtige Probleme, die nach Ansicht einer der Vertragsparteien einer Prüfung bedürfen, gemeinsam zu erörtern und nach der am besten geeigneten Lösung zu suchen.

Die in diesem Text verwendete männliche Form gilt für beide Geschlechter.

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