Artikel 32 : Familienzulagen
1 Der Arbeitnehmer erhält die Familienzulagen von der Kasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, gemäss kantonaler Gesetzgebung.
1 Der Arbeitnehmer erhält die Familienzulagen von der Kasse, welcher der Arbeitgeber angeschlossen ist, gemäss kantonaler Gesetzgebung.