GAV nach Artikel

Artikel 10 : Altersgrenze

1 Das   Arbeitsverhältnis   endet   am   Ende   desjenigen   Monats, ab    welchem    der    Arbeitnehmer Anrecht   auf die   AHV-Rente   hat,   oder   bei   Erreichen   des   Alters,   das   in   einer   Vereinbarung   über die Vorpensionierung festgelegt wurde. Zwischen den beiden Parteien kann eine individuelle Vereinbarung abgeschlossen werden.

Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden. Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.
Meine Einstellungen