Präsentation

Die paritätische Berufskommission für die Langzeitpflege (PBK-LZP) überwacht die Gesamtarbeitsvertrag (GAV), seiner Änderungen sowie aller darin enthaltenen Vereinbarungen und Regelungen. Sie verwaltet den gemeinsamen Fonds und erstellt den Haushaltsplan und den Jahresabschluss.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Den Vertragsparteien Änderungen der Artikel des GAV vorschlagen
  • Auslegungen des GAV verfassen
  • Die Einhaltung des GAV-LZP sicherstellen und Kontrollen organisieren
  • Konformitätsbescheinigungen ausstellen
  • Bussen aussprechen und festsetzen
  • Berufsbeiträge einziehen
  • Die paritätischen Fonds festlegen und verwalten
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